Verlobung – Alles, was Sie zum Verlöbnis wissen müssen

Sie sind frisch verlobt und können Ihr Glück noch gar nicht fassen, aber was jetzt?

Welche Bedeutung hat die Verlobung für Ihren Partner und Sie?

Was erwartet Ihr Umfeld von Ihnen?

Und hat eine Verlobung eigentlich Rechtsfolgen?

Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen nach der Verlobung zusammengetragen, um Ihre die Verlobungszeit sorgenfrei zu machen und Ihren Weg zur Hochzeit zu erleichtern.

Was Sie Zur Verlobung wissen müssen
Die Verlobung erfolgt formlos und ist nicht gesetzlich bindend.
Das Verlöbnis hat keine weitreichenden Rechtsfolgen.
Ein Heiratsantrag und ein Verlobungsring sind keine Pflicht, werden aber meistens erwartet.
Einen passenden Verlobungsring können Sie bei einem erfahrenen Juwelier kaufen.

Ihnen fehlt noch der Ring zum Heiratsantrag?

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Was genau ist eigentlich eine Verlobung? – Die kulturelle Perspektive

Verlobung

Beginnen wir einmal bei den Grundlagen. Eine Verlobung stellt das Versprechen zweier Personen dar, einander zu heiraten. Beide Partner werden sich im Rahmen einer Absprache einig, die Ehe zu knüpfen und geben sich ein sogenanntes Eheversprechen.

Dabei ist erst einmal egal, welcher Partner die Frage stellt, ob ein Kniefall geschieht, wie der Antrag aussieht und wann schließlich geheiratet wird. Jedoch gibt es eine Menge kultureller Konventionen, die wir Ihnen selbstverständlich nicht vorenthalten möchten.

Voraussetzungen der Verlobung

Die Voraussetzungen einer Verlobung lassen sich in einem einzigen Wort zusammenfassen: Einverständnis. Ausschlaggebend für eine Verlobung ist nämlich einzig und allein das Einverständnis beider Partner. Alter, Geschlecht und sonstige Umstände spielen beim Eheversprechen erst einmal keine Rolle. Auch die Zustimmung dritter ist nicht an irgendwelche gesetzliche Bestimmungen gebunden.

Jedoch das Einholen der Zustimmung der Eltern der Partnerin vor dem Antrag eine lang stehende Tradition. In Deutschland wird dabei entweder der Vater der Braut nach seiner Einverständnis gefragt oder aber beide Elternteile. Das Fragen nach dem Segen der Eltern ist auch im 21. Jahrhundert noch weit verbreitet – aber nicht verpflichtend.

Unterschied Verlobung und Heiratsantrag

Verliebt, verlobt, verheiratet.

Die Begriffe Verlobung und Heiratsantrag scheinen erst einmal ein und dieselbe Sache zu beschreiben, unterscheiden sich aber in ihren Nuancen.

Beim Heiratsantrag handelt es sich genau genommen um die Fragen an die Partnerin bzw. den Partner, ob diese/-r gerne die Eheschließung vollziehen würde. Auf die klassische Frage „Willst du mich heiraten?“ folgt im Idealfall das Ja-Wort. Damit ist der Heiratsantrag abgeschlossen.

Das Ja-Wort der Partnerin bzw. des Partners markiert die Verlobung. Bei der Verlobung geht es nämlich nicht darum, um die Hand des Anderen anzuhalten, sondern die gegenseitige Heiratsabsicht zu bestätigen. Für eine Verlobung ist kein ausdrücklicher Heiratsantrag nötig. Auch die Übergabe des Verlobungsrings ist optional.

Ist der Heiratsantrag Pflicht?

Für eine Verlobung ist ein Heiratsantrag keine Pflicht. Es gibt auch viele andere Wege, auf denen sich ein Paar zur Verlobung entscheiden kann. Ein persönliches Gespräch oder der Gang zum Standesamt können den Antrag ersetzen und ebenso die Verlobung markieren.

Traditionell ist der Heiratsantrag aber das A und O der Verlobung. Demnach ist der Kniefall des Partners, nachdem er den Segen der Eltern der Partnerin eingeholt hat, unverzichtbar. Seine Ansprache, sein Heiratsantrag und der Verlobungsring sind aus den Träumen der meisten Frauen nicht wegzudenken.

Im 21. Jahrhundert hält aber längst nicht mehr jeder an dieser Tradition fest. Ist der Heiratsantrag nichts für Sie, können Sie auch auf einen solchen Antrag verzichten. Stattdessen können Sie die Verlobung mit dem gemeinsamen Kauf von Verlobungsringen oder dem Gang zum Amt begründen.

Ist die Übergabe eines Verlobungsrings Pflicht?

Ein Antragsring (gerne ein Diamantring) gilt für die meisten Frauen als unverzichtbar.

Die Übergabe eines Verlobungsringes ist bei der Verlobung keine Pflicht. Verlobungen können mit Ring und ohne Ring stattfinden und sind in beiden Fällen gültig. In manchen Fällen entscheiden sich Partner ganz ohne Ring für die Heirat. Der Tradition entspricht das allerdings nicht.

Traditionell ist der Ring nämlich genau wie der Antrag selbst absolut unverzichtbar. Der Verlobungsring gilt aus kultureller Sicht als Siegel der Verlobung und signalisiert diesen Status auch anderen Menschen. Ein Verlobungsring wird in der Regel im Anschluss an den Kniefall an den Ringfinger der linken Hand angesteckt.

Ob und wie Sie einen Verlobungsring in Ihre Verlobung Ihre Verlobung integrieren, bleibt aber Ihnen überlassen. Sie können nach dem Antrag einen Ring an Ihre Partnerin übergeben. Sie können sich gegenseitig einen Ring zur Verlobung schenken. Sie können sogar noch nach der Verlobung auf die Suche nach einem passenden Ring gehen oder aber ganz auf einen verzichten. Haben Sie noch keinen passenden Antragsring, sollten Sie sich nach einem geeigneten Juwelier umsehen.

So bestimmen Sie den besten Zeitpunkt für den Heiratsantrag

Die beste Verlobungszeit hängt von Ihrer Bereitschaft zu Heiraten ab. Wir erwähnten bereits, dass die gegenseitige Einverständnis die einzig Voraussetzung der Heirat ist. Wenn es der Wunsch des Partners ist, sollten Sie aber auch das Einholen der Einverständnis der Eltern respektieren. Haben Sie diesem Brauch Folge geleistet, steht der großen Frage nichts mehr im Weg.

Planen Sie nun den Heiratsantrag nach Ihrem Belieben und stellen Sie sicher, dass der Moment für Ihren Heiratswilligen Partner unvergesslich wird. Berücksichtigen Sie unter Umständen auch regionale Bräuche, die Ihr Partner als Muss für die Verlobung empfindet.

Zudem gibt es eine lose Faustregel, wann nach der Verlobung geheiratet werden sollte. Dabei ist davon die Rede, dass der Hochzeitstermin nicht mehr als einem Jahr nach der Verlobung angesetzt werden sollte. Aber selbstverständlich ist auch das kein Gesetz.

Was genau ist eigentlich eine Verlobung? – Die rechtliche Auslegung

Das gegenseitige Einverständnis ist ausschlaggebend.

Traditionen sind uns hinreichend bekannt, aber gibt es neben kulturellen Regelungen eigentlich auch echte Rechtsfolgen, die eine Verlobung nach sich zieht? Tatsächlich ja. Denn neben dem Ja-Wort gibt es sowohl einen echten, rechtlichen Zeitpunkt für die Verlobung als auch einige rechtliche Details, die Sie beachten sollten.

Entscheiden Sie sich im Rahmen einer Verlobung dazu den Bund der Ehe zu schließen, zieht es sich früher oder später zum Standesamt, um die Hochzeit in die Wege zu leiten. Hier beginnen die Rechtsfolgen Ihrer Verlobung zu greifen.

Diese rechtlichen Konsequenzen haben Verlobungen

Eine Verlobung wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als sogenanntes Verlöbnis anerkannt und geht mit einigen kleinen, aber feinen rechtlichen Konsequenzen einher. Rechtlich bindend ist ein Verlöbnis übrigens nicht. Sprich: Haben Sie das Ja-Wort gegeben, können Sie das vor der Hochzeit jederzeit zurückziehen. Schadensersatz kann für gemeinsame Investitionen in die Hochzeit fällig werden.

Aus rechtlicher Sicht sind Sie nicht dann offiziell verlobt, wenn Sie das Standesamt darüber in Kenntnis gesetzt haben. Das Verlöbnis wird allerdings dann offiziell wahrgenommen, wenn Sie beim Standesamt einen Hochzeitsantrag stellen und einen Hochzeitstermin auswählen.

Sobald Sie verlobt sind, gelten Sie vor Gericht als verwandt. Damit werden Sie der Pflicht entbunden, in einem Gerichtsverfahren gegeneinander aussagen zu müssen. Das Aussageverweigerungsrecht ist der einzige gravierende gesetzliche Unterschied, der mit dem Verlöbnis einhergeht.

Ab diesem Zeitpunkt ist ein Paar aus rechtlicher Sicht verlobt

Im Gegenteil zur Heirat selbst, gibt es für die Verlobung keine rechtlich bindende Form. In anderen Worten: Sie können sich verloben, wie auch immer Sie wollen, solange es ein gegenseitiges Einverständnis gibt. Und dieses Einverständnis ist rechtlich gültig.

Der letztmögliche Zeitpunkt, um aus rechtlicher Sicht als verlobt wahrgenommen zu werden, ist daher der Gang zum Standesamt. Dieser leitet nämlich Ihren nächsten Schritt als Paar, nämlich die Hochzeit ein. Diese hat wiederum eine rechtlich bindende Form, die Sie einhalten müssen, um vollumfängliche Eherechte in Deutschland zu erhalten.

Haben Sie beim Standesamt Ihr Verlöbnis bekanntgegeben und die rechtliche Ehe in die Wege geleitet, sind Sie endgültig aus rechtlicher Sicht verlobt. Spätestens jetzt haben Sie aus rechtlicher Sicht den nächsten Schritt Ihrer Beziehung vollzogen.

Das ändert sich nach der Verlobung

Nach der Verlobung steht der Eheschließung nichts mehr im Weg.

Nach der Verlobung ändert sich aus rechtlicher Sicht wenig. Sie gelten vor Gericht zwar als verwandt und können Aussagen verweigern, profitieren sonst aber kaum von Ihrem Verlöbnis. Die rechtlichen und steuerlichen Vorteile der Ehe treten erst mit dem standesamtlichen Zeremoniell in Kraft.

Privat kann sich jedoch eine ganze Menge ändern. So können Sie nun anderen Menschen Ihre Verlobung verkünden, eine Verlobungsfeier veranstalten und ganz offiziell mit der Hochzeitsplanung beginnen, indem Sie etwa dem Hochzeitstermin beim Standesamt festlegen.

Die Bedeutung der Verlobung ist überwiegend kulturell. Je nach Region und Brauch kann sie unterschiedliche Folgen nach sich ziehen. Kennen Sie etwa den Brauch, bei dem Sie Ihrer Zukünftigen eine eigens gefällte Tanne in den Garten stellen? Ob es am Ende eine Tanne, ein Ring, eine Feier, ein Brief oder ein Junggesellenabschied wird, Sie entscheiden völlig selbst, was sich nach der Verlobung ändert.

So löst man eine Verlobung wieder auf

Es gibt drei Wege, auf denen eine Verlobung aufgelöst werden kann: Heirat, Tod, Rückzug. Im Idealfall löst sich Ihre Verlobung mit der Hochzeit auf. Dem Verlöbnis folgt damit offiziell die Ehe, die durch das Eheversprechen besiegelt wird, das sich beide Partner geben.

Sollte einer der Partner vor der Hochzeit versterben, gilt die Verlobung mit dem Todeszeitpunkt des Partners automatisch als aufgelöst. Damit werden auch damit verbundene Rechte und Pflichten hinfällig.

Sowohl Braut als auch Bräutigam haben jederzeit, nachdem sie sich verlobt haben, die Möglichkeit, die Verlobung wieder aufzulösen. Die Auflösung der Verlobung ist ebenfalls formlos und ist nicht an Bedingungen geknüpft. Allerdings müssen unter Umständen Ansprüche auf Schadensersatz für Ausgaben für die Hochzeit geprüft werden.

Muss ich meinen Arbeitgeber über die Verlobung informieren?

Die Verlobung ist erst einmal nur Sache von (zukünftigem) Ehemann und Ehefrau. Traditionell wurde die Verlobung in der Zeitung bekanntgegeben, mit der Familie kommuniziert und Freunden per Brief verkündet. Wer vom Heiratsversprechen erfährt, ist aber erst einmal Sache von Mann und Frau.

Folglich gibt es auch keine gesetzliche Verpflichtung, die vorsieht, dass Sie Ihrem Chef Bescheid geben müssen, wenn Sie sich verlobt haben. Welche Menschen von Ihrer anstehenden Ehe erfahren, obliegt ganz Ihnen zu entscheiden.

Allerdings gibt es einige Gründe, warum Sie auf den Arbeitgeber zugehen sollten, wenn Sie sich verlobt haben. Möchten Sie sich etwa Urlaub für Ihre Verlobungsfeier, Flitterwochen oder Hochzeit nehmen, wüsste dieser gerne darüber Bescheid. Auch für die Änderung des Nachnamens oder anderer persönlicher Daten ist eine Absprache notwendig.

So gelingt die perfekte Verlobung

Um die perfekte Verlobung in die Wege zu leiten, sollten Sie früh damit beginnen, zu verstehen, was Ihrem Schatz gefällt. Finden Sie heraus, welche Bräuche für dessen Versprechen unerlässlich sind. Und holen Sie sich – wenn gewollt – die Zustimmung vom Brautvater ein.

Fragen Sie sich auch, welche Bedeutung einzelne Bestandteile der Verlobung für Sie haben und planen Sie entlang Ihrer Einsichten. Besuchen Sie einen Juwelier, wenn Sie einen Verlobungsring kaufen möchten. Bereiten Sie eine Ansprache für den Antrag vor, wenn Sie Ihrem Partner denn einen machen möchten.

Jedem Verlobten und jeder Verlobten gefallen andere Dinge. Auf den Heiratsantrag wird oft über Jahre hinweg hingefiebert. Versuchen Sie deshalb so gut wie möglich zu verstehen, was Ihre Frau von ihrem Mann erwartet und finden Sie Wege, diesem Schritt in ein weiteres gemeinsames Leben gerecht zu werden.

Verlobung Ideen: Der perfekte Heiratsantrag

Der perfekte Heiratsantrag hängt ganz von den Vorstellung Ihres Partners und Ihnen selbst ab. Horchen Sie Ihre Partnerin unauffällig aus, um zu verstehen, was sich dieser von Verlobungen erwartet. Bereiten Sie den Antrag sorgfältig vor und werden Sie diesem besonderen Moment gerecht.

Traditionell findet der Antrag im Rahmen einer romantischen Geste statt. Dabei kann es sich um einen Strauß Rosen, ein Wellness-Wochenende, ein romantisches Abendessen oder eine aufwändige Überraschung handeln. Wie der Hochzeitsantrag aussehen soll, obliegt Ihrer Fantasie und Kreativität.

Die Verlobte erwartet mit höchster Wahrscheinlichkeit, dass Sie ihr nach ihrem Versprechen einen Verlobungsring anstecken. Einen Verlobungsring finden Sie bei einem Juwelier. Ihre Wahl sollte wohlüberlegt sein, dass sich Ihre Verlobte womöglich schon seit Jahren Gedanken darüber macht. Horchen Sie deshalb aufmerksam hin und lassen Sie sich von einem Experten beraten.

Wer kauft die Verlobungsringe?

Es ist Brauch, dass der Mann seiner Frau einen Verlobungsring kauft und ihn seiner Verlobten nach der einen Frage und ihrem Versprechen ansteckt. Aber selbstverständlich ist das nicht der einzig mögliche Verlauf einen Heiratsantrags.

Deshalb ist es auch nicht verpflichtend, dass Sie als Mann den Verlobungsring kaufen und bezahlen. Auch die Frau kann sich für einen Antrag entscheiden und bei einem Juwelier einen Verlobungsring kaufen. Auch gemeinsam sind Sie beim Juwelier mehr als willkommen. Dieser kann Sie kostenlos und unverbindlich zum passenden Verlobungsring beraten.

In diesem Fall zahlt der Mann den Verlobungsring der Frau und die Frau den des Mannes. Doch auch das ist kein Gesetz. Im Grunde gilt aus kultureller Sicht nur eines: Wer den Antrag macht, bezahlt den Antragsring.

Auf der Suche nach einem passenden Verlobungsring lohnt der Besuch bei einem Experten, ganz gleich ob online oder vor Ort:

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FAQ – Fragen rund um den Ablauf einer Verlobung

Was ändert sich wenn man verlobt ist?

Bis zur Hochzeit gibt es keine gravierenden rechtlichen Einschnitte. Allerdings gilt man vor Gericht als verwandt, wenn man sich verlobt hat. Ansonsten hat die Verlobung keine weitreichende rechtliche Bedeutung.

Wie lange kann man verlobt sein?

Wann man sich verlobt hat, ist für die Ansetzung der Hochzeit nicht von Bedeutung. Zwar ist es Brauch, innerhalb eines Jahres die Eheschließung zu vollziehen, doch ist das eine Frage, die sich jedes Paar selbst stellen muss.

Ist verlobt gleich verheiratet?

Nein. Das Versprechen zweier Menschen, einander heiraten zu wollen ist formlos und rechtlich nicht bindend. Als Verlobte gehen Sie allerdings erste rechtliche Schritte ein, um die Ehe zu schließen. Ihre Verlobung ist vorwiegend von symbolischer Bedeutung.

Was ist der Unterschied zwischen verlobt und verheiratet?

Als Paar unterscheiden Sie auf dem Weg zur Eheschließung zwischen dem Status verlobt und verheiratet. Ersterer ist vornehmlich von symbolischer Bedeutung. Letzterer geht mit deutlich mehr rechtlichen Folgen und Bräuchen einher und beeinflusste das Leben des Paars nachhaltig.

Wie verlobt man sich am besten?

Die Details des Heiratsantrags obliegen ganz Ihren Vorstellungen. Selbst das Abhalten eines Heiratsantrags ist für die Eheschließung nicht zwingend. Finden Sie als Paar den besten Weg, um diesen wichtigen Schritt in Ihrem Leben so zu gehen, wie es für Sie richtig ist.

Trägt man den Verlobungsring am Ringfinger der linken Hand?

Traditionell wird der Antragsring am Ringfinger der linken Hand getragen. Sie können aber auch einen anderen Finger für das Tragen des Verlobungsrings wählen. Heutzutage wird kaum noch darauf geachtet, ob der Antragsring denn nun am Ringfinger der linken Hand steckt oder nicht.

Wie funktioniert die Verlobung?

Da es keine feste Form für das Verliebtsein gibt, reicht es, wenn ein Paar sich zur Eheschließung entscheidet. Wie das Paar zu dieser Entscheidung findet, hängt einzig und allein von persönlichen Präferenzen ab und ist von Person zu Person unterschiedlich.